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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.08.2021

1. Definitionen

1.1. "Anbieter" bezeichnet die BAMIK GmbH, Hagenauer Str. 12, 10435 Berlin, Deutschland, Geschäftsführer: Wolfgang Jockusch, Handelsregister: HRB 122842 B, Amtsgericht Berlin- Charlottenburg, Telefon: +49-30-762392000, Telefax: +49-30-762392009, E-Mail: info@bamik.de, Umsatzsteuer-Ident.-Nr. DE268748181. Dazu gehören die Angebote der Marken BAMIK und Diversity Webinars.

1.2. "Kunde" bezeichnet den Vertragspartner. Hierbei kann es sich um private Einzelpersonen als Verbraucher oder Unternehmen, öffentlich-rechtliche Einrichtungen oder andere Organisationen handeln. Kunden können Maßnahmen oder sonstige Inhalte für sich selbst oder eine(n) oder mehrere teilnehmende Personen buchen.

1.3. "Verbraucher" bezeichnet jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

1.4. "Unternehmer" bezeichnet eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

1.5. „Teilnehmende Person“ bezeichnet die Person, die vom Kunden bestimmt wird, um an einer vom Anbieter durchgeführten Maßnahme teilzunehmen. Das schließt insbesondere Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Veranstaltungen – egal wo und in welcher Form – und Nutzerinnen und Nutzer von Onlineangeboten ein. Sofern für einen Auftrag nur eine teilnehmende Person vorgesehen ist, können Kunde und teilnehmende Person identisch sein.

1.6. "Präsenzveranstaltung" bezeichnet die Durchführung eines Trainings oder einer anderen Veranstaltung in physischer Präsenz aller teilnehmenden Personen am Veranstaltungsort. Bei diesem kann es sich um einen Tagungsraum des Kunden oder des Anbieters handeln.

1.7. "Online-Meeting" bezeichnet die synchrone Durchführung eines Trainings oder einer anderen Veranstaltung auf einer digitalen Meeting-Plattform.

1.8. "Synchron" bedeutet dass alle Beteiligten (Vortragende, teilnehmende Personen) zur gleichen Zeit an der Veranstaltung teilnehmen.

1.9. "Asynchron" bezeichnet Lernangebote, die den teilnehmenden Personen bei freier Zeiteinteilung und ohne gleichzeitige Anwesenheit einer Lehrkraft oder anderer teilnehmender Person zugänglich gemacht werden.

1.10. "Kurs" bezeichnet eine inhaltlich in sich geschlossene, nach didaktischen Prinzipien konzipierte Abfolge von Lerninhalten, die synchron oder asynchron vermittelt werden können. Zu den Lerninhalten können u.a. einzelne Webinare gehören, die im Abschnitt "Digitale Inhalte" weiter beschrieben werden.

1.11. "Abonnement" bezeichnet den Zugriff auf asynchrone Lerninhalte in Form von Webinaren oder Videos. Diese werden in Form einer Datenbank so zur Verfügung gestellt, dass die teilnehmende Person nach eigenem Ermessen und ohne einen didaktischen Ablauf zu befolgen jederzeit darauf zugreifen kann. Sie werden im Abschnitt "Digitale Inhalte" weiter beschrieben.

2. Allgemeine Bestimmungen, Vertragsschluss, Vertragssprache, elektronische Form

2.1. Der Anbieter bietet dem Kunden Präsenzveranstaltungen, Online-Meetings, Kurse, Abonnements mit digitalen Inhalten sowie über den Shop auch Bücher und sonstige Waren zum Verkauf an.

2.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: "AGB" genannt) gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen des Anbieters mit ihren Kunden. Gegenbestätigungen des Kunden als Unternehmer (vgl. Ziff. 1.4.) unter Hinweis auf eigene Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen; diese werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, wenn sie nicht vom Anbieter ausdrücklich bestätigtwerden.

2.3. Die Angebotsdarstellungen auf der Website, in der App oder in Broschüren/Katalogen des Anbieters sind noch kein verbindliches Vertragsangebot des Anbieters. Der Kunde gibt mit seiner Bestellung über die Website, über die App oder per Bestellformular per E-Mail, Post oder Telefax ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Anbieter kann das Angebot des Kunden innerhalb von 5 Tagen, im Falle von Unternehmern als Kunden (vgl. Ziff. 1.4.) innerhalb von zwei Wochen, nach Bestelleingang durch eine ausdrückliche Erklärung annehmen oder ablehnen. Mit Zugang der Annahmeerklärung (Bestellbestätigung) des Anbieters kommt der Vertrag zustande. In Fällen, in denen der Kunde bereits im Bestellvorgang eine Zahlung an den Anbieter auslöst, liegt bereits in der Freigabe des Zahlungsvorgangs bzw. in der Annahme des Kaufpreises die verbindliche Annahme des Vertrages durch den Anbieter.

2.4. Für den Vertragsschluss stehen folgende Sprachen zur Verfügung: Deutsch und Englisch. Der Kunde stimmt zu, dass die Kommunikation zwischen dem Anbieter und dem Kunden in Bezug auf Verträge und Rechnungen in elektronischer Form erfolgt.

Urheberrechte und Nutzungsrechte für teilnehmende Personen; Eigentumsvorbehalt an Materialien

2.5. Die teilnehmende Person erhält, soweit vertraglich vereinbart, an den ausgehändigten Materialien und Unterlagen (digital oder analog) ein unbefristetes, unwiderrufliches, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht zur Nutzung für eigene Schulungszwecke im eigenen Unternehmen bzw. für sich privat. Sollten Kunde und teilnehmende Person nicht dieselbe Person sein, erhält das vorgenannte Nutzungsrecht ausschließlich die teilnehmende Person.

2.6. Im Rahmen der Vertragsbeziehung an die teilnehmenden Personen ausgehändigte Materialien bleiben im Eigentum des Anbieters bis zur vollständigen Zahlung aller vertraglichen Forderungen durch den Kunden. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Dateien und digitale Inhalte, die den teilnehmenden Personen auf Datenträgern oder online bereitgestellt werden.

Kunden und Einwilligungen der teilnehmenden Personen

2.7. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die gemeldeten teilnehmenden Personen über ein Endgerät mit der erforderlichen Hard- und Software zur Nutzung der jeweiligen Leistungen des Anbieters verfügen und Software eingesetzt wird, die deutschen und europäischen Datenschutzstandards genügt. Der Kunde teilt dem Anbieter etwaige spezielle betriebliche Anforderungen an den Einsatz von Hard- und Software mit. Soweit dies technisch und organisatorisch möglich ist, wird der Anbieter diese Anforderungen berücksichtigen.

2.8. Der Kunde wird außerdem sicherstellen, dass die erforderlichen Zustimmungen der teilnehmenden Personen im Hinblick auf den Datenschutz, ggf. Zustimmungen des Betriebsrates und weiterer betrieblich erforderliche Zustimmungen eingeholt werden. Dies betrifft unter anderem die Einwilligung in die Nutzung und Verarbeitung der erforderlichen personenbezogenen Daten der teilnehmenden Personen zur Durchführung von Präsenzveranstaltungen, Online-Schulungen und zur Nutzung der Plattform sowie zu der etwaigen Gewährung eines Einblicks in den Lernfortschritt der teilnehmenden Personen durch den vom Kunden benannten Gruppenadmin.

Leistungen des Anbieters

2.9. Der Anbieter erbringt Leistungen insbesondere in Form von Training, Coaching, Beratung und Vorträgen. Der Anbieter erbringt die Leistungen mit der entsprechenden Expertise und Sorgfalt. Ein bestimmter Erfolg ist jedoch nicht geschuldet.

2.10. Der Anbieter erbringt die Dienstleistung durch angestellte und / oder freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Einzelheiten regelt der jeweilige Vertrag mit dem Kunden. Im Fall des Widerspruchs zwischen Bestimmungen dieser AGB und denjenigen des Einzelvertrages mit dem Kunden gegen die Bestimmungen im Einzelvertrag vor.

2.11. Der Anbieter erbringt Veranstaltungsleistungen je nach Vereinbarung mit dem Kunden in Form von Präsenzveranstaltungen an einem bestimmten Ort oder in Form von Online-Meetings.

2.12. Falls eine Veranstaltung vereinbarungsgemäß online auf den Plattformen Dritter (z.B. "Zoom" oder "MS Teams") durchgeführt werden soll, stimmt der Kunde den Nutzungsbedingungen dieser externen Anbieter zu. Der Kunde ist auch dafür verantwortlich, dass die teilnehmenden Personen sich mit den Nutzungsbedingungen und den Datenschutzbedingungen dieser externen Anbieter vertraut machen und diesen zustimmen, bevor die Veranstaltung stattfindet.

2.13. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Dienstleistung werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Kunde und Anbieter im Einzelnen festgelegt.

Honorare und Kosten

2.14. Das erste Kontaktgespräch mit dem Kunden ist unentgeltlich.

2.15. Für weitere Besprechungen, Analyse, Vorbereitungen, Durchführung und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Kunden oder Dritten realisiert im Rahmen des Vertrages realisiert werden, fällt eine Vergütung nach Zeitaufwand entweder auf Stunden- oder Tageshonorarbasis an. Bei Stundensatzvergütung wird je angefangener 6 Minuten abgerechnet.

2.16. Sofern nicht anders vereinbart, werden erforderliche Reise- und Aufenthaltskosten nach Aufwand gesondert berechnet.

2.17. Die genauen Modalitäten für Honorare und Kosten ergeben sich aus dem für den Kunden vorbereitetem Angebot und aus der detaillierten Auftragsbestätigung, die Bestandteil des Vertrages ist.

Urheberrechte, Obliegenheiten des Kunden, Kontaktperson

2.18. Der Kunde erkennt das Urheberrecht des Anbieters an den von diesem erstellten Werken und Inhalten (z.B. Seminarkonzeptionen, Folien, Skizzen oder Unterlagen für teilnehmende Personen, etc.) an. Eine Vervielfältigung, Verwendung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Kunden außerhalb der zur Durchführung des Auftrages notwendigen Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Anbieter. Der Kunde ist verpflichtet, die teilnehmenden Personen auf die bestehenden Rechte des Anbieters hinzuweisen und ihnen mitzuteilen, dass die Werke und Inhalte ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Auftrages genutzt werden dürfen.

2.19. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Materialien, Inhalte und Werke frei von Rechten Dritter sind, insbesondere Urheber- und /oder sonstige Schutzrechte der Nutzung und Verwertung im Rahmen des Auftrages durch den Anbieter nicht entgegenstehen. Das vom Anbieter vorbereitete Material wird den teilnehmenden Personen vom Kunden nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Abschnittes zur Verfügung gestellt.

2.20. Der Kunde informiert den Anbieter vor und während der vereinbarten Maßnahme laufend über sämtliche Umstände, die die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Kunden benannt.

Koordinierung Dritter, Mitbewerber, Ausfall/Nichtwahrnehmung des Termins

2.21. Wünscht der Kunde, dass Teile des Konzepts, der Maßnahme und/oder der Durchführung des Auftrages von Dritten erbracht werden sollen, hat der Kunde dem Anbieter die Koordinierung dieser Dritten zu überlassen, um eine möglichst einheitliche Leistung präsentieren und Übereinstimmungen mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen erzielen zu können. Hat der Kunde die Dritten für die Leistungserbringung ausgewählt, hat der Anbieter dessen schuldhaftes Verhalten nicht wie eigenes Verschulden zu vertreten.

2.22. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Anbieter berechtigt, die im Rahmen des Vertrages mit dem Kunden erarbeiteten Leistungen und Ergebnisse auch in späteren Aufträgen mit Mitbewerbern des Kunden zu verwenden. Die Pflicht zur Geheimhaltung (vgl. Ziffer 2.28 ff.) bleibt hiervon unberührt.

2.23. Kann der Anbieter einen vereinbarten Präsenztermin zur Erbringung der Leistung wegen höherer Gewalt (z.B. Pandemien/Epidemien, Lockdown, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, etc.), Krankheit, Unfall oder sonstiger Umstände, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, nicht einhalten, wird der Anbieter dem Kunden nach Möglichkeit eine Online-Veranstaltung als Ersatz anbieten. Der Kunde darf diese Möglichkeit nicht ohne wichtigen Grund verweigern. Sollte auch eine Online-Veranstaltung aus den o.g. Gründen nicht möglich sein, werden sich die Parteien auf einen Ersatztermin verständigen, der innerhalb von sechs Monaten nach dem ausgefallenen Termin stattfindet. Sollte ein Online- bzw. Ersatztermin stattfinden, ist das vereinbarte Honorar in voller Höhe unter Ausschluss von Schadensersatzverpflichtungen zu leisten. Findet die Veranstaltung innerhalb von sechs Monaten weder als Online-Veranstaltung noch als Präsenztermin statt, ohne dass der Kunde diese Möglichkeit unbillig verweigert hätte, erstattet der Anbieter das Honorar an den Kunden zurück.

2.24. Kann ein Termin für ein Training oder für einen Vortrag von Seiten des Kunden nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Anbieter, den Termin anderweitig zu besetzen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Pauschalgebühr in Höhe von 10% des vereinbarten Honorars zu zahlen. Dem Kunden bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschalgebühr entstanden ist.

2.25. Die Geltendmachung eines weiteren oder weitergehenden Schadens bleibt dem Anbieter vorbehalten. Ein Schadensersatzanspruch ist in jedem Fall auf den pauschalierten Schaden anzurechnen.

2.26. Kann der Termin nicht anderweitig besetzt werden, sind bei Absage

  • innerhalb von 3 Monaten vor dem ersten Tag der Durchführung der Maßnahme 50%,
  • bis zu 1 Monat vor dem ersten Tag der Durchführung der Maßnahme 75% und
  • bis zu 1 Woche vor dem ersten Tag der Durchführung der Maßnahme 100%
des Honorars zuzüglich Kosten gemäß 2.16 zu zahlen. Auch hier bleibt dem Kunden vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Schaden im Vergleich zu den jeweiligen Schadenspauschalen entstanden ist. Ziffer 2.25 gilt entsprechend.

Geheimhaltung, Abwerbeverbot

2.27. Die Parteien verpflichten sich gegenseitig vertrauliche Informationen (in analoger wie in digitaler Form), die ihren jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch die Zusammenarbeit bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages, geheim zu halten. Zu den vertraulichen Informationen gehören sämtliche Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG), Briefing- und Schulungsunterlagen, Konzepte, Inhalte des Vertrages und Kontaktadressen zu Trainerinnen und Trainern sowie die während der Zusammenarbeit ausgetauschten geschäftlich relevanten Vorgänge und Informationen, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet wurden, (nachfolgend: „vertrauliche Informationen“). Die in §§ 3, 5 GeschGehG geregelten erlaubten Handlungen und Ausnahmen bleiben unberührt.

2.28. Die von der jeweils anderen Partei im Rahmen dieses Vertrages empfangenen vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrages und für die Schulung der teilnehmenden Personen verwendet werden. Sie dürfen nur dann an Dritte (z.B. Subunternehmer, Versicherer) weitergeleitet werden, wenn dies im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages zwingend erforderlich ist oder die jeweils andere Vertragspartei dem ausdrücklich zugestimmt hat. Die Dritten haben sich in einer diesem Vertrag entsprechenden Weise in Textform zur Geheimhaltung zu verpflichten.

2.29. Die vertraulichen Informationen sind durch angemessene und geeignete Schutzmaßnahmen vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen, was auf Anfordern der jeweils anderen Parteien auch unverzüglich nachzuweisen ist. Vertrauliche Informationen werden nur an die Mitarbeitenden oder sonstige Dritte weitergegeben, die sie aufgrund ihrer Tätigkeit erhalten müssen. Der Kunde stellt sicher, dass die zum Einsatz kommenden Personen sich ebenfalls zur Vertraulichkeit im Sinne dieses Vertrages vertraglich in Textform verpflichten. Die Pflicht zur absoluten Vertraulichkeit dauert auch nach Beendigung der Zusammenarbeit für die Dauer von 5 Jahren fort.

2.30. Auf Verlangen sind ausgehändigte Unterlagen und Daten einschließlich aller davon angefertigten Kopien sowie Arbeitsunterlagen und -materialien an den jeweils anderen Vertragsteil entweder herauszugeben oder zu vernichten und die Vernichtung ggf. auf Anfordern unverzüglich nachzuweisen.

2.31. Der Kunde verpflichtet sich, während der Angebotsphase, des Bestehens dieses Vertrages und bis zu zwei Jahre nach dessen Beendigung ohne Zustimmung des Anbieters keinen Kontakt zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder freiberuflich für den Anbieter tätigen Personen aufzunehmen, der nicht zur Durchführung dieses Vertrages zwingend erforderlich ist, sowie die vorgenannten Personen für das eigene oder mit dem Kunden verbundene Unternehmen abzuwerben und/oder Informationen und Erfahrungswissen dieser Personen zu erfragen und/oder zu ermitteln. Auch versichert der Kunde, keinen Kontakt mit den Mitarbeitern oder freiberuflich für den Anbieter tätigen Personen über Dritte aufzunehmen oder entsprechende Verträge mit den vorgenannten Personen über Dritte abzuschließen.

2.32. Der Kunde verpflichtet sich, für jeden einzelnen Fall des schuldhaften Verstoßes gegen eine der in Ziffer 2.27 bis 2.31 dieser AGB genannten Verpflichtungen eine Vertragsstrafe zu zahlen, die in das Ermessen des Anbieters gestellt wird, deren Höhe jedoch von dem zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden kann, mindestens jedoch 5.100 EUR. Die Geltendmachung von weiteren oder weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe ist jedoch in jedem Fall auf den etwaigen Schadensersatzanspruch anzurechnen.

3. Leistungserbringung, Zahlungsbedingungen, Haftung, allgemeine Bestimmungen

Leistungen durch Dritte

3.1. Der Anbieter ist berechtigt, ohne Einwilligung des Kunden Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.

Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte

3.2. Der Kunde ist mit außerhalb des Synallagmas, d.h. außerhalb des Gegenseitigkeitsverhältnisses von Leistungen und Gegenleistung, stehenden Forderungen nicht zur Aufrechnung berechtigt. Das Aufrechnungsverbot gilt nicht, wenn die Gegenforderungen von dem Anbieter nicht bestritten, rechtskräftig festgestellt, oder zur Entscheidung reif sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde als Unternehmer nicht geltend machen, es sei denn, es liegt eine der vorgenannten Ausnahmen vor.

Zahlungsbedingungen, Verzug

3.3. Die Rechnungslegung erfolgt bei der Bestellung/Anmeldung über die App oder Webseite (Webshop) unmittelbar mit der Bestell- bzw. Buchungsbestätigung per E-Mail. Ansonsten erfolgt die Rechnungslegung, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei individuell vereinbarten Leistungen zusammen mit der Auftragsbestätigung, spätestens jedoch am ersten Tag der vereinbarten Leistung.

3.4. Der Kunde kann zwischen verschiedenen Zahlungsarten wählen, die abhängig von der Bestellsumme, der Lieferart, dem Versandziel und den Einstellungen im Kundenkonto angeboten werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht jedoch nicht. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen bei neu aufgenommenen Geschäftsverbindungen mit Unternehmern (vgl. Definitionen, Ziff. 1.4) die ersten drei Lieferungen gegen Vorauszahlung oder Zahlung bei Lieferung. Die verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten stehen dem Kunden im „Warenkorb" zur Auswahl und sind auch im „Service Bereich" der Website des Anbieters beschrieben. Erfolgt die Zahlung per Kreditkarte, löst der Anbieter die Zahlung erst bei Warenausgang aus.

3.5. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis bzw. die Vergütung zwei Wochen nach Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. Ist der Kunde Unternehmer (vgl. Definitionen, Ziff. 1.4), haben Zahlungen sofort ohne Abzug zu erfolgen.

3.6. Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn die Zahlung bei dem Anbieter nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Kunden eingeht. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte (Verbraucher) bzw. 9 Prozentpunkte (Unternehmer) über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Das Recht zur Geltendmachung der Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB gegenüber Unternehmern (vgl. Ziffer 1.4) und eines darüber hinausgehenden Schadens bleiben unberührt. Die Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB ist auch auf einen etwaigen weiteren Schadensersatzanspruch anzurechnen.

3.7. Bei Zahlungsverzug und/oder erheblicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden kann der Anbieter offene Forderungen sofort fällig stellen und für noch nicht ausgeführte Lieferungen und Leistungen wahlweise nach freiem Ermessen Zahlung bei Auslieferung oder Vorauszahlung verlangen. Der Anbieter geht von einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse insbesondere bei Erhalt unbefriedigender Kreditauskünfte über den Kunden oder bei Kenntnis von erfolglosen Vollstreckungsversuchen beim Kunden aus.

3.8. Für Rücklastschriften berechnet der Anbieter mindestens 15 EUR an Rückgabegebühren; die Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden bleibt vorbehalten. Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Anbieter durch die Rücklastschrift kein oder ein geringerer als der pauschalierte Schaden entstanden ist. Eine Rückgabegebühr wird nicht erhoben, wenn die Rücklastschrift auf einer Unterdeckung des Kontos des Kunden beruht und der Abbuchungsversuch zu einem anderen als dem von dem Anbieter angekündigten Abbuchungszeitpunkt erfolgt ist.

Umsatzsteuer

3.9. Alle Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

Haftung

3.10. Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind sowohl gegenüber dem Anbieter als auch gegenüber seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.

3.11. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, sowie bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, das heißt solcher vertraglicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Sie gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Anbieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Die Beschränkung gilt weiterhin nicht für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.

3.12. Im Falle des Schadensersatzanspruchs für die leicht fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und in Fällen der grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nicht in Fällen von Personenschäden, von Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.

3.13. Bei Beschädigung oder Verlust von Gegenständen, die von teilnehmenden Personen in die Tagungsräumlichkeiten eingebracht wurden, haftet der Anbieter nur im Rahmen von § 702 BGB. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter hat die Beschädigung oder den Verlust der eingebrachten Gegenstände zu vertreten.

Gewährleistung

3.14. Soweit nicht anders vereinbart, besteht ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den nachstehenden Regelungen.

3.15. Für Kunden als Unternehmer (vgl. Definitionen, Ziff. 1.4) gelten die Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB.

Verjährung

3.16. Ansprüche wegen Mängeln verjähren mit Ablauf einer Frist von zwei Jahren ab Lieferung der Sache. Ist der Kunde Unternehmer (vgl. Definitionen, Ziff. 1.4), verjähren Ansprüche wegen Mängeln mit Ablauf einer Frist von einem Jahr ab Lieferung der Sache. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für Rückgriffsansprüche (§ 445b BGB) bleiben hiervon unberührt. Die vorgenannten verkürzten Verjährungsfristen gelten nicht im Fall des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit der Anbieter eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Sie gelten außerdem nicht für Ansprüche wegen Sachmängeln in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (vgl. Ziff. 3.11)

Datenschutz

3.17. Die Datenschutzpraxis des Anbieters steht im Einklang mit den jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen, wie z.B. der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telemediengesetz (TMG). Sämtliche Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Kunden finden sich in den Datenschutzhinweisen unter https://www.bamik.de/de/datenschutz.

Newsletter

3.18. Der Anbieter behält sich vor, dem Kunden einen Newsletter-Dienst anzubieten, in dem der Kunde aktuelle Informationen zu Diversity Themen und ggf. aktuellen Leistungen des Anbieters erhält. Den Newsletter erhält der Kunde nur, wenn er diesem Dienst ausdrücklich zugestimmt hat. Ein Anspruch des Kunden auf den Newsletter-Service besteht nicht. Der Kunde kann der Zusendung des Newsletters jederzeit durch E-Mail oder durch Anklicken eines entsprechenden Links in seinem Account widersprechen.

4. Besondere Bestimmungen für offene Seminarprogramme

Was gehört zum offenen Seminarprogramm?

4.1. Zum offenen Seminarprogramm gehören alle synchronen Veranstaltungen, die allgemein zugänglich sind und je nach Vereinbarung in Form von Präsenzterminen oder Online-Meetings angeboten werden. Dazu zählen insbesondere Seminare in unseren eigenen Räumen oder in Tagungshotels sowie Module unserer Trainerausbildungen.

Änderung von Leistungszeit und Leistungsort

4.2. Der Anbieter behält sich vor, Veranstaltungen zeitlich und räumlich zu ändern oder gegebenenfalls kurzfristig abzusagen. Der Anbieter wird entweder ein Online-Meeting oder einen Ersatz-Präsenztermin anbieten. Ziffer 2.24 dieses Vertrages gilt entsprechend.

4.3. Sollte kein Online-Meeting oder Ersatz-Präsenztermin angeboten werden können, wird dem Kunden die bereits gezahlte Teilnahmegebühr erstattet. Sofern es sich bei ausgefallenen Veranstaltung um einen Teil eines modularen Angebotes (z.B. Trainerausbildung) handelt, wird dem Kunden nur der auf das jeweilige Modul anfallende Anteil der Teilnahmegebühr erstattet.

Preise, Leistungsumfang

4.4. Es gelten die Preise der aktuellen Preisliste zum Zeitpunkt der Anmeldung zzgl. Umsatzsteuer. Der Leistungsumfang ist in der Veranstaltungsbeschreibung definiert. Nicht in den Preisen enthalten sind ggf. erforderliche Aufenthalts- und Reisekosten der teilnehmenden Personen sowie deren Unterkunft, es sei denn, dass der Anbieter dies mit dem Kunden ausdrücklich vertraglich vereinbart hat.

4.5. Ein nur teilweiser Besuch einer Veranstaltung im Vergleich zu der vertraglich vorgesehenen Anzahl der teilnehmenden Personen stellt keinen Minderungsgrund dar.

4.6. Sollte ein Kunde in Verzug der Zahlung sein, berechtigt dies den Anbieter, die teilnehmenden Personen von der Veranstaltung oder weiterer Module auszuschließen bis die Ausstände beglichen wurden.

Rücktritt, Kündigung

4.7. Der Kunde hat das Recht, durch schriftliche oder elektronische Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Erfolgt die Rücktrittserklärung bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung (bei modularen Angeboten: vier Wochen vor Beginn des ersten Moduls), beträgt die Bearbeitungsgebühr 10 Prozent der Teilnahmegebühr, bei einer Rücktrittserklärung bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50 Prozent der Teilnahmegebühr. Für einen späteren Rücktritt wird der volle vertraglich vereinbarte Preis berechnet. Für die Frist ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Anbieter maßgeblich.

4.8. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen der teilnehmenden Personen wird der volle vertraglich vereinbarte Preis erhoben. Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer als der vorgenannte pauschalierte Schaden entstanden ist.

4.9. Darüber hinaus bleibt es beiden Vertragsparteien vorbehalten, aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor, wenn eine teilnehmende Person die Veranstaltung absichtlich stört oder ihr / sein Verhalten gegenüber Mitarbeitenden, Vortragenden oder anderen teilnehmenden Personen nicht zumutbar ist.

Bestimmung von alternativen teilnehmenden Personen

4.10. Der Kunde hat die Möglichkeit, bis zum Veranstaltungsbeginn alternative teilnehmende Person zu bestimmen, falls die ursprünglich vorgesehene angemeldete teilnehmende Person nicht mehr teilnehmen kann. Eine eigene Anmeldung der alternativen teilnehmenden Person ist erforderlich. Für die Ersatzanmeldung fällt keine selbstständige Bearbeitungsgebühr an. Sofern es sich um ein modulares Angebot handelt (z.B. Trainerausbildung, International Leadership Development Program), ist die Benennung der alternativen teilnehmenden Person nur für alle Module möglich und muss vor dem ersten Modul erfolgen.

Hausrecht

4.11. Die vom Anbieter mit der Leitung der Veranstaltung beauftragte Person ist gegenüber den teilnehmenden Personen weisungsbefugt und berechtigt, das Hausrecht auszuüben. Dies gilt auch für das virtuelle Hausrecht im Falle von Online-Meetings.

5. Sonderbestimmungen für digitale Inhalte und Nutzung der Plattform

5.1. Der Anbieter stellt teilnehmenden Personen gegen Entgelt und auf Zeit digitale Inhalte wie Videos, Webinare, Tutorials, sonstige Lernangebote im Rahmen einer Plattform zum Abruf zur Verfügung.

Registrierung für die Plattform, Nutzungsdaten, Inhalte der teilnehmenden Person

5.2. Für die Nutzung der Plattform des Anbieters ist eine Registrierung der teilnehmenden Person erforderlich. Nach der Registrierung wird für die teilnehmende Person ein Nutzerkonto eingerichtet. Ihr werden die erforderlichen Zugangs- und Nutzungsdaten mitgeteilt (im Folgenden einschließlich des Passworts „Zugangsdaten" genannt). Der Anbieter ist im Falle von Sicherheitsrisiken zur späteren Änderung der Zugangsdaten der teilnehmenden Person berechtigt. In diesem Fall werden die neuen Zugangsdaten unverzüglich mitgeteilt.

5.3. Die teilnehmende Person ist für den Schutz der Zugangsdaten verantwortlich. Sie hat die erforderlichen Angaben zur Registrierung vollständig und wahrheitsgemäß zu leisten und ggf. zur aktualisieren. Die Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der teilnehmenden Person ist bekannt, dass Dritte bei Kenntnis der Zugangsdaten ggf. die Möglichkeit haben, im Namen der teilnehmenden Person Bestellungen bei dem Anbieter vorzunehmen. Stellt die teilnehmende Person fest oder hegt sie den Verdacht, dass ihre Zugangsdaten von Dritten genutzt werden, ist sie verpflichtet, die Zugangsdaten unverzüglich zu ändern oder, falls ihr dies nicht möglich ist, den Anbieter unverzüglich zu unterrichten.

5.4. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch der Zugangsdaten, insbesondere, wenn der Missbrauch durch die teilnehmende Person angezeigt wurde, ist der Anbieter zur sofortigen Sperrung des Zugangs berechtigt. Der Anbieter wird den Kunden über die Sperrung informieren.

5.5. Soweit der Kunde Gruppenlizenzen gebucht hat, sind die teilnehmenden Personen einem oder mehreren Gruppenadministratoren, die vom Kunden benannt werden, zugeordnet. Die Gruppenadministratoren sind für die Pflege der Daten der teilnehmenden Personen verantwortlich und können Benutzerkonten hinzufügen oder entfernen. Der Kunde sichert zu, dass er die Gruppenadministratoren in entsprechender Weise wie nach diesen Ziffern 5.2 bis 5.10 zu den Registrierungsanforderungen und den Umgang mit den Zugangsdaten verpflichtet werden und berechtigt sind, für die teilnehmenden Personen Konten einzurichten und zu pflegen.

5.6. Der Anbieter behält sich vor, den teilnehmenden Personen einen direkten Austausch in Foren, über eine Nachrichten- oder Chatfunktion etc. zu ermöglichen. Ein Anspruch auf die Nutzung besteht ebenso wenig wie die ständige Verfügbarkeit dieser Funktionen.

5.7. Die teilnehmende Person ist verpflichtet, sich respektvoll und höflich zu verhalten. Sie wird keine Inhalte oder Beiträge veröffentlichen, die gegen die guten Sitten, gegen Strafnormen oder gegen geltendes Recht verstoßen (wie z.B. rassistische, sexistische, pornographische, beleidigende, volksverhetzende, diskriminierende Äußerungen; Äußerungen, die gegen Urheberrecht, Marken- oder Wettbewerbsrecht verstoßen, etc.).

5.8. Bei einem Verstoß gegen die Verpflichtungen aus dem vorhergehenden Absatz ist der Anbieter berechtigt, die entsprechenden Beiträge zu löschen und/oder den Zugang der teilnehmenden Person vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Soweit es sich bei den Beiträgen der teilnehmenden Person um nicht strafbare und nicht ordnungswidrige Inhalte handelt, wird die teilnehmende Person zuvor über die geplante Löschung des Beitrags bzw. über die geplante Sperrung des Zugangs informiert und erhält Gelegenheit, zu dem Vorwurf innerhalb einer angemessenen Frist Stellung zu nehmen. Sollte innerhalb der Frist keine oder eine nicht nachvollziehbare Stellungnahme erfolgen, ist der Anbieter zur Löschung des Beitrages bzw. der Sperrung des Zugangs berechtigt. In Fällen von strafbaren oder ordnungswidrigen Inhalten informiert der Anbieter die teilnehmende Person nachträglich von der Löschung des Beitrages bzw. der Sperrung des Zugangs und gibt Gelegenheit zur Stellungnahme.

5.9. Die teilnehmende Person ist in Fällen des schuldhaften Verstoßes gegen eine der Verpflichtungen aus Ziffern 5.3 bis 5.7 verpflichtet, dem Anbieter den durch die Pflichtverletzung entstandenen Schaden zu ersetzen. Sie stellt den Anbieter in diesen Fällen insbesondere von Ansprüchen Dritter, einschließlich erforderlicher Kosten der Rechtsverfolgung, auf erstes Anfordern frei. Der Anbieter wird die teilnehmende Person über eine derartige Inanspruchnahme unverzüglich informieren und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Die teilnehmende Person ist ihrerseits verpflichtet, dem Anbieter unverzüglich sämtliche zur Verteidigung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.

5.10. Etwaige Urheberrechte oder sonstige Leistungsschutzrechte an Beiträgen verbleiben bei der teilnehmenden Person. Sie räumt dem Anbieter mit dem Einstellen ihres Beitrages jedoch das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, den Beitrag auf der Plattform des Anbieters und ggf. in einer App des Anbieters vervielfältigen, ggf. auf das jeweilige Medium anpassen und öffentlich zugänglich machen zu dürfen. Der Anbieter hat das Recht, die Beiträge im Rahmen der Plattform zu verschieben und mit anderen Inhalten zu verknüpfen.

Nutzung der Plattform Diversity Webinars, Rechte des Anbieters

5.11. Der Anbieter ist Inhaber sämtlicher Rechte an Diversity Webinars, Videos, Tutorials und sämtlichen Inhalten (nachfolgend insgesamt: „Inhalte“ genannt), die von ihm eingestellt wurden und über den Dienst abgerufen werden können. Die Inhalte sind ausschließlich für die die Dauer des Vertrages zum Zwecke der vertragsgemäßen, individuellen Nutzung der jeweiligen teilnehmenden Person bestimmt und dürfen nicht mit anderen Personen geteilt werden. Insbesondere ist es untersagt, die Zugangsdaten (vgl. Ziffer 5.2) mit anderen Personen zu teilen.

5.12. Während der Laufzeit des Vertrages (Abonnements) gewährt der Anbieter der teilnehmenden Person ein einfaches, nicht übertragbares Recht, um auf den Dienst zugreifen und Inhalte im Streamingverfahren ansehen zu dürfen. Abgesehen davon werden der teilnehmenden Person und dem Kunden keinerlei Rechte an den auf der Plattform abrufbaren Inhalten eingeräumt. Sowohl der Kunde wie auch die teilnehmenden Personen verpflichten sich insbesondere, die Inhalte und die Plattform des Anbieters nicht im Rahmen öffentlicher Vorführungen zu nutzen, nicht zu speichern bzw. archivieren, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu bearbeiten, zu vermieten, anderweitig gewerblich zu nutzen, öffentlich zugänglich zu machen, zu publizieren oder unterzulizenzieren.

5.13. Der Anbieter setzt Programme zum Kopierschutz der Inhalte ein. Der Kunde und die teilnehmenden Personen verpflichten sich, derartige Schutzvorrichtungen weder zu umgehen noch zu ändern oder zu deaktivieren. Sie werden auch keine Robots, Spider oder ähnliche automatisierte Vorgänge einsetzen, um auf Inhalte oder Dienste des Anbieters zurückzugreifen. Der Kunde und die teilnehmenden Personen haben jegliche Versuche zu unterlassen, Software oder Inhalte auf der Plattform zu dekompilieren, rückzuentwickeln oder zu disassemblieren, Schadsoftware einzusetzen, mit der unbefugt auf Inhalte der Plattform oder in die Datennetze des Anbieters eingegriffen wird oder die Dienste des Anbieters anderweitig gestört oder beeinträchtigt werden.

5.14. Der Anbieter behält sich die Nutzung technischer Maßnahmen vor, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch der digitalen Angebote überwachen.

5.15. Verstößt der Kunde oder eine teilnehmende Person gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen der Ziffern 5.11 ff., oder nutzen sie den Dienst auf unbefugte oder betrügerische Weise, ist der Anbieter befugt, den Zugang zur Plattform vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Ziffern 5.7 und 5.8 gelten entsprechend.

5.16. Die Darstellungsqualität der Inhalte kann je nach von der teilnehmenden Person bzw. dem Kunden eingesetzten Endgerät schwanken und hängt von Faktoren ab, die nicht in der Sphäre des Anbieters liegen (wie z.B. verwendeter Bildschirm, Prozessor, Bandbreite/Geschwindigkeit der Internetverbindung, etc.). Der Anbieter empfiehlt für die Nutzung von Webinaren in Standardauflösung eine Mindestgeschindigkeit von 1,5 Mbit/s. Weitere Mindestanforderungen an die für die Nutzung der Plattform zu verwendende Hard- und Software sind der Website des Anbieters unter https://app.diversity-webinars.com/de/technische-anforderungen zu entnehmen.

5.17. Weder die Hardware noch die Internetverbindung sind Vertragsbestandteil mit dem Anbieter. Der Kunde bzw. die teilnehmende Person ist daher auch allein verantwortlich für die Bereitstellung dieser Bestandteile und kommt für die Kosten insbesondere der Internetverbindung nach den jeweiligen Tarifen seines Anbieters auf.

5.18. Für Verbraucher besteht ggf. ein Widerrufsrecht für die Nutzung der Plattform und der digitalen Inhalte. Die Widerrufsbelehrung ist unter https://www.bamik.de/de/service/widerrufsrecht abrufbar.

Laufzeit; Kündigung von Abonnements

5.19. Soweit nicht anders vereinbart, haben Verträge zur Nutzung von Abonnementangeboten auf der Plattform Diversity Webinars eine feste Laufzeit von 12 Monaten und enden mit Ablauf der Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

5.20. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Für den Anbieter besteht ein wichtiger Grund zur Kündigung insbesondere dann, wenn der Kunde mit einer Zahlung von mehr als zwei Monatsbeträgen in Verzug ist und trotz wiederholter Mahnung nicht zahlt, oder wenn der Kunde mehrfach und wiederholt gegen eine der Verpflichtungen aus Ziffern 5.11-5.13 verstößt.

5.21. Die Kündigung kann gegenüber dem Anbieter in Textform oder über die App / Webseite im Rahmen der "Kontoeinstellungen." erklärt werden.

Zahlung; Fälligkeit

5.22. Bei Abonnementverträgen ist die Zahlung monatlich im Voraus für den jeweiligen Vertragsmonat zu leisten. Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise netto zzgl. Umsatzsteuer und pro teilnehmender Person oder pro Gruppenlizenz (mit einer bestimmten Anzahl von teilnehmenden Personen).

5.23. Die Vergütung ist zwei Wochen nach Zugang einer Rechnung fällig. Der Kunde stimmt zu, dass der Anbieter die Rechnung in elektronischer Form stellt.

Anpassungen

5.24. Der Anbieter behält sich vor, die Leistungen und Inhalte auf der Plattform sowie Beschreibungen und technische Abläufe auf der Plattform anzupassen, wenn dies durch wichtige Gründe gerechtfertigt ist, der Kunde durch die Anpassungen objektiv nicht erheblich schlechter gestellt wird und die durch den Anbieter vorzunehmenden Anpassungen für den Kunden zumutbar sind. Wichtige Gründe zur Anpassung sind insbesondere Änderungen in den Lizenzbedingungen mit Lizenzgebern des Anbieters, die Erstellung neuer Inhalte, Änderungen von Lehr- oder Didaktikmethoden oder technisch bedingte Änderungen zur Verbesserung der Leistung oder Sicherheit der Plattform.

5.25. Für den Fall, dass die geplanten Anpassungen Auswirkungen auf die Systemanforderungen der Hard- oder Software beim Kunden haben sollte, erhält er rechtzeitig vor der Umsetzung eine entsprechende Mitteilung. Entstehen für ihn durch die Anpassungen nachweislich Nachteile, steht dem Kunden das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund zu. Die Kündigung hat spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Anpassung zu erfolgen.

Gruppenlizenzen

5.26. Der Anbieter behält sich vor, dem Kunden sog. Gruppenlizenzen anzubieten. Dies ermöglicht einer bestimmten Anzahl von teilnehmenden Personen, die Leistungen während der Vertragslaufzeit abzurufen.

5.27. Soweit bestimmte Kontingente aus der Gruppenlizenz bis zum Ende ihrer Laufzeit nicht genutzt werden, verfallen diese ersatzlos.

6. Besondere Lieferbedingungen für Bücher und Waren

Nichtlieferung durch Vorlieferanten

6.1. Der Anbieter übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Ist der Gegenstand trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrags nicht oder vorübergehend nicht lieferbar, wird der Anbieter den Kunden hierüber unverzüglich nach der Bestellung sowie in der Folgezeit in regelmäßigen Abständen informieren. Bis zur Selbstbelieferung durch den Vorlieferanten ist der Anbieter von der Leistungspflicht befreit und kann bei fehlender Lieferbarkeit vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn der Anbieter die Nichtlieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten hat. Falls der Anbieter zurücktreten will, wird er das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben.

6.2. Im Falle eines Rücktritts werden bereits auf den Kaufpreis gezahlte Beträge unverzüglich durch den Anbieter erstattet. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Anbieter die Nichtlieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten hat.

Preise, Lieferung und Versandkosten, Widerrufsrecht für Verbraucher

6.3. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. Umsatzsteuer, Verpackungs- und Versandkosten, die bei der Bestellung gesondert ausgewiesen werden.

6.4. Die bestellte Ware liefert der Anbieter an die vom Kunden angegebene Lieferadresse innerhalb der EU.

6.5. Zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme der Verkaufsverpackungen ist der Anbieter an einem Entsorgungssystem im Sinne des § 6 Absatz 3 der Verpackungsverordnung beteiligt. Der Kunde als Verbraucher (vgl. „Definitionen“, Ziff. 1.3. dieser AGB) kann die Verkaufsverpackungen daher an jeder vorgesehenen Sammelstelle des Entsorgungssystems zurückgeben.

6.6. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung innerhalb einer Frist von maximal 3 Wochen ab Bestellbestätigung durch den Anbieter.

6.7. Für Kunden als Verbraucher besteht ggf. ein Widerrufsrecht. Die Belehrung kann hier abgerufen werden.

Eigentumsvorbehalt

6.8. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus dem Liefervertrag Eigentum des Anbieters.

6.9. Ist der Kunde Unternehmer (vgl. Definitionen, Ziff 1.4), behält sich der Anbieter darüber hinaus das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen einschließlich aller Forderungen aus Anschlussverträgen und Nachbestellungen vor (nachfolgend auch „Gesamtforderungen" genannt). Der Kunde a tritt bereits jetzt alle Forderungen, die er aus einer Weiterveräußerung der Ware gegen seinen Abnehmer erwirbt, sicherungshalber in voller Höhe an den Anbieter ab. Der Kunde ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. Der Anbieter wird die Einziehungsermächtigung nur widerrufen und die abgetretenen Forderungen selbst einziehen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Anbieter in Verzug gerät, oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt worden ist.

6.10. Der Anbieter ist verpflichtet, die bestehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr Wert die Gesamtforderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht im Ermessen des Anbieters.

Regelungen für Wiederverkäufer (Buchhandel)

6.11. Bestellungen durch den Buchhandel setzen zunächst eine Registrierung des Kunden als Buchhandlung voraus, die unter: https://verlag.bamik.de vorgenommen werden kann.

6.12. Dem Anbieter bleibt es vorbehalten, Bestellungen von Kunden zurückzuweisen. Sowohl die Annahme wie auch die Zurückweisung der Bestellung erfolgen spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Bestelleingang. Sofern der Anbieter nicht innerhalb der vorgenannten Frist reagiert, gilt die Bestellung als angenommen.

6.13. Soweit Verlagserzeugnisse/Bücher bestellt werden, unterliegen diese dem Gesetz zur Regelung der Preisbindung bei Verlagserzeugnissen in der jeweils gültigen Fassung. Der Kunde ist verpflichtet, die einschlägigen Bestimmungen seinerseits zu beachten.

6.14. Der Kunde als Unternehmer (vgl. „Definitionen“, Ziffer. 1.4 dieser AGB) ist verpflichtet, die bei ihm eingehenden Waren auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu untersuchen. Etwaige Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der Ware beim Kunden zu rügen. Die Mängelrüge hat den Mangel konkret zu benennen und ist in Textform einzureichen. Es gilt im Übrigen § 377 HGB und die gesetzliche Gewährleistung.

6.15. Remissionen sind zu schicken an: BAMIK GmbH, Hagenauer Str. 12, 10435 Berlin

6.16. Im Falle der Bestellung über das Verlagsportal unter: https://verlag.bamik.de gewährt der Anbieter dem Kunden einen Buchhandelsrabatt in Höhe von 30%.

7. Schlussbestimmungen, Streitbeilegungsverfahren

7.1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.

7.2. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Geltung des UN-Kaufrechts sowie des deutschen Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen. Ist der Kunde ein Verbraucher (vgl. Definitionen, Ziff. 1.4), sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in denen der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese dem Kunden einen weitergehenden Schutz bieten.

7.3. Ist der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche Berlin-Mitte. Dies gilt auch in Fällen, in denen der Sitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des Kunden nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt wird oder im Zeitpunkt einer Klageerhebung unbekannt ist. Dem Anbieter bleibt es unbenommen, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.

7.4. Link zur OS-Plattform gemäß Art.14 Abs.1 der Verordnung EU Nr. 524/2013: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

7.6. Der Anbieter ist weder gesetzlich dazu verpflichtet noch auf freiwilliger Basis dazu bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Der Anbieter wird sich im Konfliktfall bemühen, mit dem Kunden eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Da Schlichtungsstellen kostenpflichtig sind, nimmt der Anbieter auch in dem wohlverstandenen Kosteninteresse des Kunden nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher- schlichtungsstelle teil.



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